AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mindmanagement Allmer (im Folgenden kurz „MMA“) 
Katharina Allmer, Am Ring 8/1, 8010 Graz 
§ 1 Inhalt

MMA erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“), die insofern in das Vertragsverhältnis zwischen MMA und ihren Klienten als integraler Bestandteil einbezogen werden. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen als vom Klienten angenommen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Klienten gelten nicht, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


§ 2 Einwilligung in den Datenschutz

(1) MMA erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogenen Daten ihrer Klienten zu vertraglichen Zwecken nach Maßgabe ihrer Datenschutzerklärung. Der Klient stimmt diesem Vorgang ausdrücklich zu.

(2) Der Klient hat das Recht, der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten durch MMA zu widersprechen. Dies schließt eine Inanspruchnahme der Leistungen von MMA jedoch aus.


§ 3 Angebot, Honorare und Zahlungsbedingungen

(1) Das Angebot von MMA ist grundsätzlich freibleibend. Änderungen bleiben vorbehalten.

(2) Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro (€) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(3) Alle Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort und ohne Abzug zahlbar. In der Regel gilt Vorkasse als vereinbart. Bei Zahlungsverzug kann die weitere Ausführung des laufenden Vertrages bis zur vollständigen Zahlung des Gesamtauftrages ausgesetzt werden.


§ 4 Widerrufsbelehrung

(1) Coachingverträge, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen worden sind, kann der Klient binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.

(2) Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Klient MMA mittels einer eindeutigen Erklärung über seinen Entschluss, den entsprechenden Vertrag zu widerrufen, informieren. Die Erklärung ist zu richten an: Mindmanagement Allmer, Am Ring 8/1, 8010 Graz, +43 660 525 56 95, office@mindmanagement-allmer.com.

(3) Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt der rechtzeitige Versand der Mitteilung über die Ausübung des Widerrufs.

(4) Im Falle des Widerrufs hat MMA dem Klienten alle erhaltenen Zahlungen spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem der Widerruf bei MMA eingegangen ist.

(5) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Coachingverträgen, mit deren Ausführung MMA bereits begonnen hat. Der Klient stimmt dem Verlust seines Widerrufsrechts insoweit zu, als er MMA zur vorzeitigen Leistungserbringung auffordert.


§ 5 Gewährleistung und Haftung

(1) Bei der von MMA angebotenen Dienstleistung handelt es sich weder um eine Therapie, noch um eine ärztliche Behandlung, sondern um ein Training/Coaching.

(2) MMA verpflichtet sich, alle vereinbarten Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig durchzuführen. Eine Gewährleistung für einen bestimmten Erfolg bei der Erbringung der vereinbarten Dienstleistung gibt es nicht. Geschuldet ist lediglich das Bemühen. Im Übrigen ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

(3) Der Klient bestätigt mit der Terminvereinbarung bzw. Anmeldung, selbstverantwortlich zu handeln und MMA von sämtlichen Haftungsansprüchen soweit als gesetzlich möglich freizustellen. Der Kunde erkennt an, für seine körperliche und psychische Gesundheit in vollem Maße selbstverantwortlich zu sein und für eventuelle Schäden selbst aufzukommen.

(4) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von MMA.


§ 6 Pflichten des Klienten

(1) Der Klient sichert zu, weder in ärztlicher noch therapeutischer Behandlung zu sein oder eine Empfehlung erhalten zu haben, sich in ärztliche oder therapeutische Behandlung zu begeben.

(2) Der Klient informiert MMA umgehend, sollte sich an seinem gesundheitlichen Zustand etwas verändern oder ihm eine ärztliche oder therapeutische Maßnahme empfohlen worden sein.


§ 7 Termine

(1) Alle Termine werden vorab gemeinsam abgestimmt und vereinbart.

(2) Vereinbarte Termine sind verbindlich. Der Klient hat bei sonstiger Schadenersatzpflicht pünktlich zu erscheinen.

(3) Verursacht der Klient schuldhaft eine Verzögerung oder Verspätung, so geht dies zu seinen Lasten und wird von der gebuchten Zeit ersatzlos abgezogen.

(4) Das Verschieben eines Termins durch den Klienten ist zwar prinzipiell möglich. Einen Anspruch darauf hat der Klient jedoch nicht.

(5) Nicht in Anspruch genommene Termine gehen verloren und werden nicht durch MMA ersetzt.

(6) Die Stornierung eines ausgemachten Termins ist bis vier Wochen vor seinem Stattfinden gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50% des sonst geschuldeten Entgelts möglich. Bei einer späteren Stornierung und bei Nichterscheinen ist das volle geschuldete Entgelt fällig bzw. wird einbehalten. Das Widerrufsrecht gemäß § 4 dieser AGB bleibt davon unberührt.

(7) MMA ist es gestattet, aus wichtigem Grund Termine auch kurzfristig zu verschieben oder abzusagen.In diesem Fall wird der Klient schnellstmöglich verständigt und ein Ersatztermin angeboten. Weitere Ansprüche des Klienten bestehen insofern nicht.


§ 8 Urheberrecht

(1) MMA ist berechtigt, während des Trainings Texte, Bilder, Ton- und Videoaufnahmen herzustellen. Der Klient überträgt sämtliche Rechte daran an MMA. Dies schließt alle gewerblichen Schutzrechte mit ein.

(2) Der Klient ist deshalb nicht berechtigt, diese Rechte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MMA anderweitig zu verwerten oder die geschützten Inhalte zu vervielfältigen, weiterzureichen, zu veräußern und anderen zur Verfügung zu stellen.

(3) Dies gilt insbesondere auch für Unterlagen und Mittel, welche dem Klienten von MMA einseitig zur Verfügung gestellt werden oder die sich der Homepage von MMA entnehmen lassen.


§ 9 Geheimhaltung

(1) Beide Parteien verpflichten sich, über die ihnen anvertrauten, zugänglich gemachten oder sonst bekannt gewordenen Geheimnisse des jeweils anderen, Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Diese Verpflichtung trifft insbesondere alle privaten, geschäftlichen, betrieblichen, organisatorischen und technischen Informationen und Kenntnisse, die nur einem beschränkten Personenkreis zugänglich sind, als „vertraulich“ bezeichnet werden oder aber angesichts der Folgen einer möglichen Offenlegung nach Treu und Glauben als vertraulich zu behandeln sind.

(2) Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der insofern zur Offenlegung Verpflichtete die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

(3) Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, entsprechende Geheimhaltungspflichten mit ihren Mitarbeitern und /oder Erfüllungsgehilfen und sonstigen Dritten, welche in die Vertragsausführung eingeschaltet werden, zu vereinbaren.


§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Auf den Vertrag ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Graz.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, einschließlich der Aufhebung dieser Klausel, bedürfen der Schriftform.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder ihre Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten.
Share by: